Grundsatz: Kartellschaden ist erstattungsfähig
Wer durch ein kartellrechtswidriges Verhalten einen wirtschaftlichen Schaden erlitten hat, hat nach europäischem und deutschem Recht Anspruch auf Schadensersatz. Die EU-Kommissionsentscheidung von 2016 zum LKW-Kartell stellt die kartellrechtswidrigen Absprachen verbindlich fest – und erleichtert damit Schadensersatzklagen erheblich.
Wer kann Schadensersatz fordern?
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die im Zeitraum von 1997 bis 2011 einen oder mehrere LKW der beteiligten Hersteller gekauft oder geleast haben. Dazu zählen insbesondere:
- Speditionen und Logistikunternehmen
- Transportunternehmer und Fuhrunternehmen
- Handels- und Industrieunternehmen mit eigenem Fuhrpark
- Kommunen und öffentliche Einrichtungen, die LKW beschafft haben
- Leasinggeber, die LKW finanziert und weitervermietet haben
Entscheidend ist, dass ein LKW der Marken MAN, Daimler (Mercedes-Benz), Volvo, Renault Trucks, DAF oder Iveco erworben oder geleast wurde. Für Fahrzeuge von Scania gelten vergleichbare Grundsätze, da Scania in einem separaten Verfahren ebenfalls für schuldig befunden wurde.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Das Kartell betraf mittelschwere und schwere LKW. Konkret handelt es sich um:
- LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 6 bis 16 Tonnen (mittelschwere LKW)
- LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 16 Tonnen (schwere LKW)
Pkw, Transporter (Vans) und andere Fahrzeugklassen sind nicht vom Kartell erfasst.
Wie hoch kann der Schaden sein?
Die Schadenshöhe ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab:
- Anzahl der gekauften LKW im Kartellzeitraum
- Kaufpreis der Fahrzeuge
- Zeitpunkt des Kaufs innerhalb des Kartellzeitraums
- Gewählte Schadensberechnungsmethode
Ökonomen und Gutachter schätzen den durch das Kartell verursachten Preisaufschlag auf etwa 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises – dieser Wert variiert je nach Gutachten und Gericht. Bei einem Fuhrpark von zehn LKW mit einem durchschnittlichen Kaufpreis von je 80.000 Euro ergibt sich allein daraus ein potenzieller Schaden von 80.000 bis 120.000 Euro.
Was muss nachgewiesen werden?
Für eine erfolgreiche Schadensersatzklage müssen drei Elemente dargelegt werden:
- Kartellbeteiligung des Herstellers: Durch die EU-Entscheidung bereits bewiesen.
- Erwerb eines betroffenen LKW im Kartellzeitraum: Durch Kaufverträge, Rechnungen oder Leasingverträge nachweisbar.
- Kausalzusammenhang und Schadenshöhe: Üblicherweise durch ein wirtschaftliches Gutachten belegt.
Verjährung beachten
Schadensersatzansprüche unterliegen Verjährungsfristen. Je nach nationalem Recht und Kenntnisstand des Betroffenen können Ansprüche verjähren. In Deutschland gilt grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis des Schadens. Durch die Einreichung einer Klage oder eines Güteantrags wird die Verjährung gehemmt. Unternehmen sollten daher nicht zu lange abwarten, bevor sie rechtliche Schritte prüfen.