Was war das LKW-Kartell?

Das europäische LKW-Kartell gilt als eines der größten Kartellverfahren in der Geschichte der Europäischen Union. Zwischen 1997 und 2011 – also über 14 Jahre lang – verabredeten sich die wichtigsten LKW-Hersteller Europas, um Bruttopreislisten abzustimmen, die Einführung emissionsreduzierender Technologien zu verzögern und die Kosten für diese Technologien auf die Käufer abzuwälzen.

Die beteiligten Hersteller

An dem Kartell waren fünf der größten LKW-Produzenten Europas beteiligt:

  • MAN (Deutschland)
  • Daimler (Deutschland)
  • Volvo/Renault (Schweden/Frankreich)
  • DAF / PACCAR (Niederlande)
  • Iveco (Italien)

Scania, eine weitere schwedische Marke, beteiligte sich ebenfalls an den kartellrechtswidrigen Absprachen, wurde jedoch in einem separaten Verfahren behandelt.

Chronologie der wichtigsten Ereignisse

  1. 1997: Beginn der geheimen Absprachen zwischen den Herstellern auf europäischer Ebene.
  2. 2011: Ende der kartellrechtswidrigen Koordinierung.
  3. 2011: MAN beantragt Kronzeugenregelung bei der EU-Kommission und kommt damit ohne Bußgeld davon.
  4. Juli 2016: Die EU-Kommission verhängt Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 2,93 Milliarden Euro gegen fünf der sechs Hersteller.
  5. September 2017: Scania erhält ein separates Bußgeld in Höhe von rund 880 Millionen Euro.

Wie funktionierten die Absprachen?

Die Hersteller trafen sich regelmäßig – teilweise auf Führungsebene, teilweise auf mittlerer Managementebene – und tauschten sensible Geschäftsinformationen aus. Konkret abgestimmt wurden:

  • Die Bruttopreislisten für mittelschwere und schwere LKW (6 bis 16 Tonnen und über 16 Tonnen)
  • Der Zeitplan für die Einführung von Abgastechnologien (Euro-Normen)
  • Die Weitergabe der Kosten für neue Umwelttechnologien an die Kunden

Diese Absprachen hatten zur Folge, dass die Käufer – vor allem Logistikunternehmen, Spediteure und Transportunternehmer – über mehr als ein Jahrzehnt zu überhöhten Preisen einkaufen mussten.

Die Entscheidung der EU-Kommission 2016

Am 19. Juli 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Entscheidung und verhängte Rekordstrafen. Das Verfahren basierte auf Art. 101 AEUV, der wettbewerbswidrige Absprachen zwischen Unternehmen untersagt. Die Entscheidung stellte fest, dass die Preisabsprachen den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) betrafen.

Diese EU-Kommissionsentscheidung bildet bis heute die zentrale Grundlage für Schadensersatzklagen betroffener Unternehmen vor nationalen Gerichten.

Warum ist das Kartell so bedeutsam?

Der LKW-Markt ist ein Kernbereich der europäischen Wirtschaft. Millionen von Unternehmen sind auf Gütertransporte angewiesen. Entsprechend weitreichend sind die Auswirkungen des Kartells: Schätzungen zufolge kauften Hunderttausende von Unternehmen in ganz Europa LKW zu künstlich überhöhten Preisen – und haben grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz.