Stand der Rechtsprechung in Deutschland
Seit der EU-Kommissionsentscheidung von 2016 haben deutsche Zivilgerichte eine Vielzahl von Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit dem LKW-Kartell verhandelt. Die Rechtsprechung entwickelt sich weiter, doch einige grundlegende Linien zeichnen sich deutlich ab: Gerichte erkennen den Kartellschaden grundsätzlich an und sprechen Schadensersatz zu – die Frage ist vor allem, nach welcher Methode und in welcher Höhe.
Grundsatzurteile des BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Grundsatzentscheidungen wichtige Weichen gestellt:
- Bindungswirkung der EU-Entscheidung: Nationale Gerichte sind an die Feststellungen der EU-Kommission zum Kartellverstoß gebunden. Der Kartellverstoß muss von Klägern nicht erneut bewiesen werden.
- Schadensschätzung nach § 287 ZPO: Der BGH bestätigt, dass Gerichte den Schaden schätzen dürfen, wenn eine exakte Berechnung nicht möglich ist. Eine vollständige wirtschaftliche Modellierung ist nicht zwingend erforderlich.
- Weiterwälzungseinwand: Hersteller können einwenden, dass der Käufer den Kartellaufschlag an seine eigenen Kunden weitergegeben hat (sog. „Passing-on-Defence"). Dieser Einwand ist in der Praxis jedoch schwer zu beweisen.
Wichtige Entscheidungen der Instanzgerichte
Mehrere Oberlandesgerichte und Landgerichte haben in LKW-Kartell-Verfahren geurteilt:
- OLG Stuttgart: Hat in mehreren Verfahren Schadensersatz zugesprochen und die Methode der ökonometrischen Schadensschätzung grundsätzlich akzeptiert.
- LG München I: Eines der meistbeschäftigten Gerichte in LKW-Kartell-Sachen; hat in zahlreichen Fällen zugunsten der Kläger entschieden.
- LG Dortmund: Hat früh maßgebliche Entscheidungen zur Verjährungsfrage getroffen und den Klägern in vielen Fällen Recht gegeben.
Europäische Entwicklungen
Auch auf europäischer Ebene gibt es bemerkenswerte Entwicklungen:
- Das Gericht der EU (EuG) hat 2022 die Entscheidung gegen Scania im Wesentlichen bestätigt und nur geringfügig das Bußgeld reduziert – ein klares Signal, dass der Kartellverstoß von Scania feststeht.
- In den Niederlanden und Spanien wurden ebenfalls zahlreiche Schadensersatzklagen erhoben, da dort besonders viele LKW der betroffenen Hersteller verkauft wurden.
- Der EuGH hat in verwandten Kartellsachen die Rechte von Geschädigten gestärkt und Beweiserleichterungen bekräftigt.
Vergleiche statt Urteile
In der Praxis enden viele Verfahren nicht mit einem streitigen Urteil, sondern mit einem außergerichtlichen Vergleich. Die Hersteller bevorzugen diskrete Einigungen, um öffentliche Aufmerksamkeit zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen. Für Kläger kann ein Vergleich attraktiv sein, da er schnelle Liquidität ohne weiteres Prozessrisiko bietet. Die Vergleichsquoten variieren, liegen aber oft zwischen 50 und 80 Prozent des geltend gemachten Schadens.
Was bedeutet das für Betroffene?
Die Entwicklung der Rechtsprechung ist insgesamt ermutigend für betroffene Unternehmen:
- Der Kartellverstoß steht fest und muss nicht bewiesen werden.
- Gerichte sind bereit, den Schaden zu schätzen, auch ohne aufwendige Gutachten.
- Der Weiterwälzungseinwand der Hersteller greift in den meisten Fällen nicht.
- Viele Verfahren werden durch Vergleiche beendet, was Klägern Planungssicherheit gibt.
Unternehmen, die noch keine Schritte unternommen haben, sollten die Verjährungsfristen im Auge behalten und rechtlichen Rat einholen.